Irland: ein Vorschlag zur Konstitution

Artikel 41.2.1: Der Staat erkennt Fürsorgearbeit, die im Haus geleistet wird und oft bis in die Gemeinde hinausreicht, als eine soziale und wirtschaftliche Tätigkeit, die soziales Wohlergehen und wirtschaftlichen Wohlstand produziert an, und spricht Fürsorgern, angefangen mit Müttern, wirtschaftliche und andere Unterstützung zu.

Der Staat erkennt auch an, dass diese Fürsorgearbeit in ländlichen Gebieten auch Arbeit am Land beinhaltet hat, die Familien und Gemeinden am Leben und stark erhalten hat, trotz Armut und Emigration.

41.2.2: Der Staat soll deshalb sicherstellen, dass Fürsorger, angefangen mit Müttern, nicht durch wirtschaftliche Notwendigkeit gezwungen werden, bezahlte Arbeit anzunehmen, weil es ihre Arbeitslast vergrößern würde, und soll ArbeiterInnen im Haus unabhängige Bezahlung und Pensionen zusichern.

41.2.3: Der Staat soll auch sicherstellen, dass Frauen, besonders Mütter, die den Großteil der lebenswichtigen Arbeit der Kinderpflege und der Pflege anderer abhängiger Menschen leisten, oder Männer, die diese Pflegearbeit leisten, nicht bei Bezahlung, Pensionen, Krankenversorgung und sozialer Wohlfahrt diskriminiert werden wenn sie außerhalb des Hauses arbeiten, und dass gleiche Bezahlung, das bedeutet gleiche Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit, ganz implementiert wird.

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